FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 05.11.2009
1 K 2250/05
Normen:
BewG § 34; BewG § 48a S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 852

Intensivnutzung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen als Baumschule

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 05.11.2009 - Aktenzeichen 1 K 2250/05

DRsp Nr. 2010/4153

Intensivnutzung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen als Baumschule

1. Sinn und Zweck des § 48a BewG ist es, eventuelle Ungerechtigkeiten, die bei einer durch die Intensivnutzung durch einen anderen als den Eigentümer (Nutzungsberechtigten; hier: Pächter) bedingten höheren Einheitswertfeststellung beim Eigentümer entstehen würden, zu vermeiden. 2. § 48a BewG ist nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass er nur in den Fällen anwendbar wäre, in denen die entsprechenden Flächen zuvor vom Eigentümer nicht intensiv genutzt wurden.

Unter Änderung des Bescheides über die Feststellung des Einheitswertes vom 2. Mai 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Juli 2005 wird der Einheitswert ohne Berücksichtigung eines Betrages für Intensivnutzung als Baumschule nach § 48 a BewG festgestellt. Dem Beklagten wird aufgegeben, den Einheitswert neu zu berechnen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Der Gerichtsbescheid ist, soweit er als Urteil wirkt, hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BewG § 34; BewG § 48a S. 1 Nr. 2;

Tatbestand: