BFH - Beschluss vom 08.06.2005
V S 12/04 (PKH)
Normen:
FGO § 133a § 155 ; ZPO § 321a Abs. 2 S. 2 ;

Intertemporales Prozessrecht

BFH, Beschluss vom 08.06.2005 - Aktenzeichen V S 12/04 (PKH)

DRsp Nr. 2005/11843

Intertemporales Prozessrecht

Nach dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts erfassen Veränderungen des Verfahrensrechts mit ihrem In-Kraft-Treten grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten. Dieser Grundsatz wird indes durch den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz des Vertrauensschutzes eingeschränkt. Der Vertrauensschutz ist zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet.

Normenkette:

FGO § 133a § 155 ; ZPO § 321a Abs. 2 S. 2 ;

Gründe: