OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.05.2021
20 U 63/19
Normen:
UWG § 10; BGB § 242; EnWG § 41 Abs. 3 S. 1; UWG § 3; UWG § 3a;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 06.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 24/18
LG Düsseldorf, vom 09.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 177/14

Intransparente Preiserhöhungen für Strom und GasVorbereitung und Durchsetzung eines Anspruchs auf GewinnabschöpfungAnspruch auf Auskunft und RechnungslegungVerletzung einer Marktverhaltensregel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2021 - Aktenzeichen 20 U 63/19

DRsp Nr. 2021/18123

Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas Vorbereitung und Durchsetzung eines Anspruchs auf Gewinnabschöpfung Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung Verletzung einer Marktverhaltensregel

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2019 verkündete Teil-Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.37 O 24/18 [EnW] unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt,

1.1

dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Gewinne sie seit dem 28. September 2014 dadurch erzielt hat, dass sie die im Verbotstenor zu 1a) und 1b) sowie zu 2a) und 2b) des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015, Az. 12 O 177/14, untersagten Handlungen gegenüber Verbrauchern vorgenommen hat,

1.2

dem Kläger für den Auskunftszeitraum ab 28. September 2014 Rechnung zu legen und ihm in monatlich nach Kalendermonaten aufgeschlüsselter und chronologisch geordneter und übersichtlicher Aufstellung insbesondere mitzuteilen,

1.2.1

die Zeiträume

- während derer gegenüber Verbrauchern in der im Verbotstenor zu 1a) und 2a) des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015, Az. 12 O 177/14, beschriebenen Weise, Preisänderungen mitgeteilt wurden,

1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.3 2. 3. 4.