Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheides streitig, ob an Arbeitnehmer der Klägerin gezahlte Versicherungsleistungen für Invaliditätsfälle aus einer von der Klägerin als Arbeitgeberin für ihre Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung zum Arbeitslohn gehören.
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