FG Hessen - Urteil vom 21.09.2004
10 K 3682/03
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 § 42d ;
Fundstellen:
DB 2006, 476
EFG 2005, 1864

Invaliditätsentschädigungen sind kein Arbeitslohn - Arbeitslohn; Unfallversicherung; Invaliditätsleistung; Lohnsteuerhaftung

FG Hessen, Urteil vom 21.09.2004 - Aktenzeichen 10 K 3682/03

DRsp Nr. 2005/12405

Invaliditätsentschädigungen sind kein Arbeitslohn - Arbeitslohn; Unfallversicherung; Invaliditätsleistung; Lohnsteuerhaftung

An Arbeitnehmer gezahlten Versicherungsleistungen für Invalidität aus einer von dem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung gehören nicht zum Arbeitslohn.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 § 42d ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheides streitig, ob an Arbeitnehmer der Klägerin gezahlte Versicherungsleistungen für Invaliditätsfälle aus einer von der Klägerin als Arbeitgeberin für ihre Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung zum Arbeitslohn gehören.