I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger übte im Streitjahr eine gewerbliche Tätigkeit als Handelsvertreter im Bereich der Medizintechnik aus, die er zum 30. September 1997 aufgab. Dieses Gewerbe hatte er zum 1. November 1993 angemeldet. Seinen Gewinn ermittelte er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Jahr 1994 erzielte er Verkaufs- und Provisionserlöse in Höhe von 26 998 DM.
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