FG Niedersachsen - Urteil vom 15.08.2012
2 K 80/12
Normen:
EStG § 7g;

Investitionsabzugsbetrag für nur kurzfristig im Betrieb verbleibende WG (hier: Hühner)

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.08.2012 - Aktenzeichen 2 K 80/12

DRsp Nr. 2012/20922

Investitionsabzugsbetrag für nur kurzfristig im Betrieb verbleibende WG (hier: Hühner)

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages gemäß § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG. Für Hühner, bei denen bereits bei Bildung des Investitionsabzugsbetrages klar ist, dass sie nicht bis zum Ende des Wj, welches dem Wj der Anschaffung folgt, im Betrieb verbleiben, kommt die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 7g;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt vornehmlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und ist dabei insbesondere im Bereich der Geflügelhaltung tätig. Das Wirtschaftsjahr läuft jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.