FG Münster - Urteil vom 25.06.2009
3 K 3018/07 I
Normen:
InvZulG 1999 § 3;

Investitionsbeginn durch Generalübernehmervertrag

FG Münster, Urteil vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 3 K 3018/07 I

DRsp Nr. 2009/20723

Investitionsbeginn durch Generalübernehmervertrag

1. Für die Beurteilung des Selbstbehalts ist außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 Abs. 3 Satz 5 InvZulG 1999 der tatsächliche Investitionsbeginn maßgebend. 2. Im Abschluss eines Generalübernehmervertrags liegt der Beginn der Investition, wenn die Investitionsentscheidung des Anspruchsberechtigten bindend und unwiderruflich nach außen erkennbar gemacht wird und Investitionsentscheidungen vom Anspruchsberechtigten nicht mehr allein und ohne weiteres rückgängig gemacht werden können.

Normenkette:

InvZulG 1999 § 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, in welcher Höhe ein Selbstbehalt bei der Gewährung einer Investitionszulage gemäß § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 zu berücksichtigen ist.