FG Köln - Urteil vom 20.09.2000
12 K 3978/96
Normen:
InvZulG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 97

Investitionszulage - Zulagenschädliche Ersatzbeschaffung

FG Köln, Urteil vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 12 K 3978/96

DRsp Nr. 2001/1895

Investitionszulage - Zulagenschädliche Ersatzbeschaffung

1) Nach § 1 Abs. 1 InvZulG begünstigte Investitionen können nur solche sein, die im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der als förderungswürdig anerkannten Betriebsstättenerweiterung vorgenommen werden. Ein sachlicher Zusammenhang ist nur gegeben, wenn das Wirtschaftsgut erstmals mit der Erweiterung der Betriebsstätte angeschafft wird und seine Anschaffung nicht in zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines gleichartigen anderen Wirtschaftsguts aus der alten Betriebsstätte steht. 2) Ersatzbeschaffungen sind grundsätzlich von der Zulagenförderung nach § 1 Abs. 1 InvZulG ausgeschlossen. Zulagenunschädlich kann eine Ersatzbeschaffung allenfalls dann sein, wenn im Rahmen von Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen der Ersatz veralteter Maschinen notwendig ist.

Normenkette:

InvZulG § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand: