Streitig ist, ob die Anschaffung/Herstellung einer Heizungsanlage. Lüftungsanlage und Kälteanlage für den Anbau eines neuen Gebäudes eine investitionszulagenbegünstigte Investition in neue Wirtschaftsgüter oder nichtbegünstigte nachträgliche Herstellungskosten für eine Erweiterung der bestehenden Anlagen bildet.
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