FG Thüringen - Urteil vom 29.03.2006
III 107/02
Normen:
InvZulG (1999) § 2 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 619
EFG 2006, 1605

Investitionszulage; Anbau an eine Halle als selbstständiges Wirtschaftsgut

FG Thüringen, Urteil vom 29.03.2006 - Aktenzeichen III 107/02

DRsp Nr. 2006/24701

Investitionszulage; Anbau an eine Halle als selbstständiges Wirtschaftsgut

1. Ein Hallenanbau, der nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Einheit mit der bisherigen Bausubstanz bildet, kann dennoch als ein gegenüber der Altsubstanz selbstständiges und damit nach dem Investitionszulagengesetz förderfähiges Wirtschaftsgut anzusehen sein, wenn Altbau und Anbau durch nicht erheblichen Bauaufwand voneinander getrennt werden können. 2. Im Hinblick auf die Frage, ob der zur Trennung der Gebäudeteile erforderliche Bauaufwand im Sinne von Leitsatz 1 "nicht erheblich" ist, stellt die im Steuerrecht allgemein angewendete (Un-) Wesentlichkeitsgrenze von 10 % zwar nicht das einzige, wohl aber ein besonders bedeutsames Abgrenzungskriterium dar. Maßgeblich ist insoweit das Verhältnis der Kosten der baulichen Trennung zu den Herstellungskosten des Anbaus. Auf die absolute Höhe der Kosten einer baulichen Trennung kommt es hingegen nicht an.

Normenkette:

InvZulG (1999) § 2 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Hallenanbau an eine bereits vorhandene Halle ein selbstständiges und damit investitionszulagebegünstigtes Wirtschaftsgut darstellt, insbesondere ob der Anbau ohne erheblichen baulichen Aufwand von der alten Halle getrennt werden könnte.