Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw
BFH, Urteil vom 19.06.1997 - Aktenzeichen III R 111/95
DRsp Nr. 1997/8069
Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw
»1. Die fristgerechte Anschaffung eines Wirtschaftsguts i. S. von § 3 Satz 3 InvZulG 1991 setzt dessen Übergabe an den Investor oder einen seiner Betriebsangehörigen und außerdem die Betriebsbereitschaft voraus. Die Übergabe kann nicht durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses i. S. von § 868BGB ersetzt werden (Festhalten an den Grundsätzen des Senatsurteils vom 7. Dezember 1990 III R 171/86, BFHE 163, 285, BStBl II 1991, 377).2. Stehen am Stichtag nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft aus, die im allgemeinen innerhalb kurzer Zeit unschwer nachgeholt werden können (hier: Erteilung des amtlichen Kennzeichens bei einem LKW), ist die Betriebsbereitschaft gleichwohl zu bejahen, sofern von dem Wirtschaftsgut bereits Umsatz- oder Beschäftigungsimpulse für den Betrieb des Investors ausgehen können.«