FG Niedersachsen - Urteil vom 25.10.2006
2 K 720/01
Normen:
InvZulG § 6 Abs. 3 ;

Investitionszulage; Begünstigtes Wirtschaftsgut - Anspruch auf Investitionszulage nur bei hinreichender Individualisierung des begünstigten Wirtschaftsgutes

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.10.2006 - Aktenzeichen 2 K 720/01

DRsp Nr. 2007/18697

Investitionszulage; Begünstigtes Wirtschaftsgut - Anspruch auf Investitionszulage nur bei hinreichender Individualisierung des begünstigten Wirtschaftsgutes

1. Das begünstigte WG, für das InvZul begehrt wird, muss "hinreichend individualisiert sein". Unter Zuhilfenahme der beigefügten Unterlagen (Rechnungen etc.) muss für den mit der Prüfung des Antrags befassten Beamten klar erkennbar sein, für welche individuellen WG die Zulage begehrt wird. 2. Diesen Anforderungen genügt es, wenn Aufwendungen für Stellwände in einem InvZul-Antrag unter den Bezeichnungen "...lager X" und "...lager Y" bezeichnet werden und dem Antrag Rechnungen beigefügt werden, die die zur Herstellung verwandten Einzelteile wie Stahlstützen, Verbundanker, Winkeleisen, Eck-Schrägstützen etc. ausweisen.

Normenkette:

InvZulG § 6 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten, ob der Kläger für das Einrichten von ...lagern durch so genannter "Parkwände" Investitionszulage im Streitjahr 1992 beanspruchen kann.