FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 01.02.2007 13 B 2291/06 B
Normen:
InvZulG (1999) § 2 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 § 69 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 483
Investitionszulage bei Abschluss eines sale-and-lease-back-Geschäfts über ein zulagegefördertes Wirtschaftsgut während der investitionszulagenrechtlichen Bindungsfristen
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 13 B 2291/06 B
DRsp Nr. 2007/23644
Investitionszulage bei Abschluss eines sale-and-lease-back-Geschäfts über ein zulagegefördertes Wirtschaftsgut während der investitionszulagenrechtlichen Bindungsfristen
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Abschluss eines sale-and-lease-back-Geschäfts über ein Wirtschaftsgut, für das der Steuerpflichtige Investitionszulage erhalten hat, nicht zu einer Verletzung der investitionszulagenrechtlichen Bindungsfristen (Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen) führt, wenn der Steuerpflichtige trotz des sale-and-lease-back-Geschäfts ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts bleibt.
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