BFH - Beschluß vom 20.09.1999
III B 90/97
Normen:
InvZulG (1991) § 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 483

Investitionszulage bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

BFH, Beschluß vom 20.09.1999 - Aktenzeichen III B 90/97

DRsp Nr. 2000/839

Investitionszulage bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Ob bei der Festsetzung der Investitionszulage gegenüber der Besitzpersonengesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.1999 beginnen, auch die von der Besitzpersonengesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen sind, ist klärungsbedürftig.

Normenkette:

InvZulG (1991) § 2 ;

Gründe:

Die Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zuzulassen.