I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Unternehmen für Automaten-Aufstellung. Sie stellt die Automaten insbesondere in angemieteten Spielhallen auf. Für das Streitjahr 1993 beantragte sie u.a. für drei Sicherheitssysteme in Spielhallen in A, B und C (Beitrittsgebiet) eine Investitionszulage in Höhe von 8 v.H. auf Anschaffungskosten von 29 366 DM.
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