1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Klägerin wendet sich gegen einen geänderten Investitionszulagenbescheid für das Kalenderjahr 2003, mit dem der Beklagte am 3. März 2011 die Investitionszulage 2003 mit 0,00 EUR festgesetzte und die Investitionszulage für einen Mobilbagger in Höhe von 31.334,55 EUR zurückgeforderte.
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