FG Nürnberg - Urteil vom 19.02.2004
IV 453/01
Normen:
InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ;

Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an Gebäuden

FG Nürnberg, Urteil vom 19.02.2004 - Aktenzeichen IV 453/01

DRsp Nr. 2004/5859

Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an Gebäuden

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 beschränkt den Kreis der Investoren nicht auf zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer. Anspruch auf Investitionszulage für Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 hat deshalb auch ein Nießbraucher, wenn er die Erhaltungsarbeiten an dem zur Nutzung überlassenen Gebäude auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführt.

Normenkette:

InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Anspruch der Kläger auf Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999.