Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an Gebäuden
FG Nürnberg, Urteil vom 19.02.2004 - Aktenzeichen IV 453/01
DRsp Nr. 2004/5859
Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an Gebäuden
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3InvZulG 1999 beschränkt den Kreis der Investoren nicht auf zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer. Anspruch auf Investitionszulage für Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3InvZulG 1999 hat deshalb auch ein Nießbraucher, wenn er die Erhaltungsarbeiten an dem zur Nutzung überlassenen Gebäude auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführt.