Die Klägerin, deren Unternehmensgegenstand die Verarbeitung und der Handel mit Fisch ist, stellte für das Jahr 2000 einen Antrag auf Investitionszulage für die Anschaffung eines Verkaufsmobils (Anschaffungskosten: 85.838,- DM) und gab an, die Investition diene der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte. Der Beklagte setzte die Investitionszulage mit Bescheid vom 9.11.2001 mit der Begründung auf 0,- DM fest, es handle sich um eine Investition im einem sensiblen Sektor.
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