Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Fuhrunternehmen. Für das Streitjahr 1993 beantragte er u.a. die Gewährung einer Investitionszulage in Höhe von 8 v.H. für die Anschaffung eines LKW (Kühlguttransporter) sowie für die Nachrüstung dieses LKW mit einer Ladebordwand. Der Kläger ist Zweiterwerber des Fahrzeugs. Dieses hatte zunächst im Juli 1992 die Fa. M GmbH (M) in B (Thüringen) fabrikneu erworben, für ihre Bedürfnisse nachrüsten lassen und am 10. Juli 1992 zum Verkehr zugelassen. Da seit Beginn des Sommers 1992 bei M Aufträge ausblieben und sie die erste Mietkaufrate nicht bezahlen konnte, holte die Verkaufsfirma (V) das Fahrzeug wenige Wochen nach der Auslieferung bei M wieder ab; aufgrund der bevorstehenden Gesamtvollstreckung legte die M den LKW erst am 2. Februar 1993 auch straßenverkehrsrechtlich still. Am 1. April 1993 wurde die Gesamtvollstreckung eröffnet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|