FG Düsseldorf - Urteil vom 20.01.2004
16 K 5157/98 Inv
Normen:
InvZulG (1986) § 5 Abs. 6 Nr. 1b ; AO § 164 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1419
EFG 2004, 1632

Investitionszulage; Verbleibensvoraussetzung; Beendigung einer Betriebsaufspaltung; Faktische Beherrschung; Teilgeschäftsführung; Vorbehalt der Nachprüfung; Vertrauensschutz - Verpachtung zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2004 - Aktenzeichen 16 K 5157/98 Inv

DRsp Nr. 2004/12753

Investitionszulage; Verbleibensvoraussetzung; Beendigung einer Betriebsaufspaltung; Faktische Beherrschung; Teilgeschäftsführung; Vorbehalt der Nachprüfung; Vertrauensschutz - Verpachtung zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft

1. Werden zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft verpachtet, ist das Fortbestehen der Betriebsaufspaltung Bedingung für die Einhaltung der dreijährigen Verbleibensvoraussetzung. 2. Eine nicht das gesamte laufende Unternehmensgeschäft umfassende Teilgeschäftsführung durch die Inhaber des früheren Besitzunternehmens ist nicht geeignet, eine die bisherige personelle Verflechtung aufrechterhaltende faktische Beherrschung der Betriebsgesellschaft zu begründen. 3. Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Investitionszulagebescheid kann ohne einschränkende verfahrensrechtliche Voraussetzungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden. Der Ausschluss dieser Änderungsbefugnis nach Treu und Glauben setzt ein besonderes vertrauensbegründendes Verhalten der Finanzbehörde voraus.

Normenkette:

InvZulG (1986) § 5 Abs. 6 Nr. 1b ; AO § 164 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten streiten um die Aufhebung eines Investitionszulagebescheids.