Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt als Einzelunternehmer eine Kfz-Werkstatt in A. Seinen Wohnsitz hat er in B. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt B) ist als Wohnsitz-FA zuständig für die Veranlagung des Klägers zur Einkommensteuer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (
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