BFH - Urteil vom 22.09.2011
III R 14/09
Normen:
InvZulG 2005 § 2;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 22.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1137/07

Investitionszulagenbegünstigung für eine Abfälle aufarbeitende und Brennstoffe produzierende Anlage bei Einstufung als Recyclingbetrieb durch das Statistische Landesamt

BFH, Urteil vom 22.09.2011 - Aktenzeichen III R 14/09

DRsp Nr. 2012/1671

Investitionszulagenbegünstigung für eine Abfälle aufarbeitende und Brennstoffe produzierende Anlage bei Einstufung als Recyclingbetrieb durch das Statistische Landesamt

Bezüglich der Auslegung der Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Zuordnung von Betrieben zum verarbeitenden Gewerbe im Investitionszulagenrecht als "Quasi-Rechtsnorm" und der Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten liegt die Entscheidungsbefugnis in jedem Fall beim Gericht, das eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen darf, da eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf offensichtliche Fehler der Statistikämter den individuellen Rechtsschutz in einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbaren Weise schmälern würde (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 903).

Normenkette:

InvZulG 2005 § 2;

Gründe