I.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der GVD ... KG, die ihre Betriebsstätte im Streitjahr 1991 in Berlin (West) hatte und Wirtschaftsgüter für Unternehmen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (sog. Beitrittsgebiet) im Rahmen von Leasingvereinbarungen bereitstellte. Das Finanzamt ist für die Festsetzung der Investitionszulage 1991 zuständig.
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