Investitionszulagenrechtliche Anschaffung eines Lkw-Anhängers vor dessen Zulassung
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 1 K 187/99
DRsp Nr. 2001/7276
Investitionszulagenrechtliche Anschaffung eines Lkw-Anhängers vor dessen Zulassung
Ein Lkw-Anhänger (hier: Dreiachs-Tieflade-Anhänger) gilt investitionszulagenrechtlich als angeschafft, wenn er betriebsbereit ist. Stehen nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft aus, die innerhalb kurzer Zeit nachgeholt werden können, ist die Betriebsbereitschaft auch schon vor der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr gegeben, sofern von dem Anhänger bereits Umsatz- und Beschäftigungsimpulse für den Betrieb des Investors ausgehen können (hier: Betriebsbereitschaft am 20.12.1993, die Zulassung erfolgte jedoch erst am 27.6.1994; Nachweis der Betriebsbereitschaft durch Vorlage eines Fahrzeugbriefs, mit der Bescheinigung eines Sachverständigen).