FG Brandenburg - Urteil vom 11.07.2000
3 K 725/99 I
Normen:
InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1411

Investitionszulagenrechtliche Bindung an die Zuordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Landesamt

FG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2000 - Aktenzeichen 3 K 725/99 I

DRsp Nr. 2001/1439

Investitionszulagenrechtliche Bindung an die Zuordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Landesamt

Ordnet das Statistische Landesamt ein Unternehmen -nicht offensichtlich unrichtig- durchgehend von 1996 bis Anfang 1999 in der Klassifikation der Wirtschaftszweige dem verarbeitenden Gewerbe zu, ist daran für die Gewährung der Investitionszulage 1997 aus Gründen der Rechtssicherheit festzuhalten.

Normenkette:

InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe: