BFH - Urteil vom 02.06.2005
III R 74/03
Normen:
AO § 12 ; InvZulG (1991) § 2 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2056
BFH/NV 2005, 2056
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 04.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen I 8/02

InvZul - Begriff der Betriebsstätte

BFH, Urteil vom 02.06.2005 - Aktenzeichen III R 74/03

DRsp Nr. 2005/16339

InvZul - Begriff der Betriebsstätte

1. Zum Begriff der Betriebsstätte nach § 12 AO.2. Errichtet ein außerhalb des Fördergebiets ansässiger Unternehmer im Fördergebiet ein Betriebsstätte, können die vor Errichtung der Betriebsstätte angeschafften Wirtschaftgüter auch dann nicht dem Anlagevermögen dieser Betriebsstätte zugeordnet werden, wenn der Investor bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wirtschaftgüter alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Betriebsstätte zu "installieren".

Normenkette:

AO § 12 ; InvZulG (1991) § 2 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe: