BFH - Urteil vom 14.11.2002
III R 29/97
Normen:
InvZulG (1982) § 4b Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 655

InvZul; BA-Abzug

BFH, Urteil vom 14.11.2002 - Aktenzeichen III R 29/97

DRsp Nr. 2003/5253

InvZul; BA-Abzug

1. Beiträge für die Ersetzung oder Modernisierung von Erschließungsanlagen sind sofort abziehbare BA, wenn das Grundstück durch die Maßnahme nicht in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert wird.2. Bei Beiträgen eines Unternehmers an ein Energieversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit erstmals durchgeführten Erschließungsmaßnahmen ist darauf abzustellen, ob sie für die spezifisch betriebliche Nutzung oder für die allgemeine Versorgung des Grundstücks anfallen und damit grundstücksbezogen sind. Nicht die spezifisch betriebliche Nutzung betreffende Beiträge sind dem Grund und Boden des Betriebsgrundstücks zuzurechnen.

Normenkette:

InvZulG (1982) § 4b Abs. 2 ;

Gründe: