BFH - Urteil vom 23.03.1999
III R 52/96
Normen:
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1248

InvZul; Mischbetriebe

BFH, Urteil vom 23.03.1999 - Aktenzeichen III R 52/96

DRsp Nr. 1999/7301

InvZul; Mischbetriebe

1. Bei sog. Mischbetrieben sind nur die (überwiegend) den eingetragenen Gewerken dienenden WG erhöht zulagenbegünstigt. Denn die Prüfung durch die Handwerkskammer bezieht sich ausschließlich auf das jeweils eingetragene Gewerk. Allein die an diesem Prüfungsumfang anknüpfende Bindungswirkung vermag sachgerechte Ergebnisse sicherzustellen und unangemessene Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. 2. Der Verkauf von Getränken durch Automaten außerhalb eines Betriebs für Sanitär- und Heizungsinstallation an fremde Dritte ist dem von der Gewährung einer InvZul ausgeschlossenen Bereich des Handels zuzuordnen.

Normenkette:

InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a ;

Gründe: