I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt einen Steinbruch, in dem Natursteine durch Sprengung gewonnen werden. Der Bruch wird zu einer im Gelände des Steinbruchs befindlichen Aufbereitungsanlage der Klägerin transportiert, in der durch mehrmaliges Brechen und Sieben 13 verschiedene Produkte für das Baugewerbe, die Betonindustrie und den Straßenbau hergestellt werden. Die Produkte werden bis zum Verkauf auf Halden gelagert und je nach Bestellung vermischt und ausgeliefert.
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