Die Kläger sind die Gesamtrechtsnachfolger der Firma F KG (im Folgenden: Firma F). Die Firma F importierte im großen Umfang Backwaren aus Polen. Vor diesem Hintergrund war ihr vom beklagten Hauptzollamt u.a. ein Zolllager sowie das Sammelzollverfahren bewilligt worden.
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