I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben gegen die im Anschluss an eine Außen- und Fahndungsprüfung erlassenen Einkommensteueränderungsbescheide für 1992 bis 1995 sowie gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen am 19. Dezember 2005 Klage erhoben.
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