Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht, das die amtliche Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ trägt. Für den Bereich Einkommensteuer/Lohnsteuer sind ab 2020 folgende Änderungen vorgesehen.
Der Gesetzentwurf enthält folgende, bis Ende 2030 befristete Regelungen zur Förderung der Elektromobilität:
Anschaffungszeitraum | Schadstoffausstoß | Reichweite |
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01.01.2022 - 31.12.2024 | max. 50 g CO2/km | mind. 60 km |
01.01.2025 - 31.12.2030 | max. 50 g CO2/km | mind. 80 km |
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