FG Köln - Urteil vom 06.08.2002
2 K 4523/01
Normen:
AFWoG § 1 ; EStG § 10 Abs. 1 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1446

Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer Fehlbelegungsabgabe

FG Köln, Urteil vom 06.08.2002 - Aktenzeichen 2 K 4523/01

DRsp Nr. 2002/13607

Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer Fehlbelegungsabgabe

1. Die Aufwendungen für das Studium der Rechtswissenschaften eines Postbeamten des gehobenen Dienstes stellen Weiterbildungskosten dar. 2. Die Entrichtung einer Fehlbelegungsabgabe stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.

Normenkette:

AFWoG § 1 ; EStG § 10 Abs. 1 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 33 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten haben im vorliegenden Verfahren über die Frage gestritten, ob unstreitige Aufwendungen des Klägers im Rahmen eines Jurastudiums als Weiterbildungs- oder Ausbildungskosten zu berücksichtigen seien und sie streiten, ob die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe für mehrere Jahre als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist.

Die Kläger sind zusammenveranlagten Eheleute. Sie sind in den Jahren 1930 und 1932 geboren. Der Kläger war bis zu seiner Pensionierung Beamter (Dipl. Verwaltungswirt) bei der Post. In den Streitjahren bezog er Ruhegehaltsbezüge aus seiner früheren Beschäftigung.

Seit 1979 ist der Kläger an der Universität ... als Student der Rechtswissenschaft eingeschrieben. In den Streitjahren 1998 bis 1999 absolvierte er das 37. bis 40. Semester.

In den Streitjahren machte er folgende Kosten im Zusammenhang mit dem Studium geltend:

1998

1813,77 DM (1800)

1999

1967,83 DM (1800)