I. Umstritten ist die umsatzsteuerliche Behandlung eines im Streitjahr 1986 an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von ihrer Mehrheitsgesellschafterin gezahlten Betrages zum Ausgleich des von ihr erwirtschafteten Verlustes.
Die 1983 gegründete Klägerin, eine GmbH, betrieb als Pächterin eine Trocknungsanlage zur Herstellung von Brennstoffen aus kohlehaltigen Klärschlämmen eines Flusses, erwarb diese Schlämme dafür und vertrieb die so hergestellten Brennstoffe.
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