FG Hamburg - Beschluss vom 11.07.2014
3 K 206/11
Normen:
JVEG § 2;

JVEG: Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist für den Sachverständigen-Vergütungsantrag

FG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2014 - Aktenzeichen 3 K 206/11

DRsp Nr. 2014/13349

JVEG : Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist für den Sachverständigen-Vergütungsantrag

Dem Sachverständigen wird Wiedereinsetzung in die Vergütungsantrags-Ausschlussfrist mangels Verschulden gewährt, wenn er über den im konkreten Fall (u. a. bei mehrfacher Heranziehung) maßgeblichen Fristbeginn unzureichend belehrt worden ist.

Normenkette:

JVEG § 2;

Entscheidungsgründe:

A.

I.

1. Der Antrag des Sachverständigen auf Festsetzung seiner Vergütung im Einheitswert-Klageverfahren betrifft den ihm im Telefonkonferenz-Erörterungstermin vom 7. Juni 2012 erteilten Auftrag zur mündlichen Begutachtung.

a) Es handelte sich um einen für die parallelen Klagen3 K 205/11 (V-Straße) und 3 K 206/11(W-Straße) und 3 K 207/11 (X-Straße) verbundenen Termin und einen Auftrag zur mündlichen Begutachtung von insgesamt ... Wohn- und Geschäftshaus-Grundstücken, von denen ... Gegenstand einer der drei Klagen war.

b) Anders als bei einem Objekt wurde nicht sogleich ein Ortstermin anberaumt. Sondern wegen der Mehrzahl der Objekte und der voraussichtlich auch streitigen Rechtsfragen wurde zunächst ein gemeinsamer Termin zur Verhandlung und mündlichen Begutachtung im Gericht auf den 23. August 2012 bestimmt, und zwar mit vorbehaltenen Ortsterminen für den Fall streitig bleibender Fragen (FG-A 3 K 205/11 Bl. 52; FG-A 3 K 206/11 Bd. I Bl. 46, FG-A 3 K 207/11 Bl. 48).