1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 -
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten für die Jahre 2013 bis 2015 über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung höherer tariflicher Pauschalen für die Zeiten von Erholungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit (sog. "U/K-Pauschalen").
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