I.
Streitig ist, ob ein mit einem landwirtschaftlichen Grundstück an ein Zementwerk verkauftes Kalksteinvorkommen als selbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist, wenn dafür zwar im Kaufvertrag ein Kaufpreisanteil ausgewiesen wurde, aber mit einem Abbau in den nächsten 20 Jahren nicht zu rechnen ist und eine Abbaugenehmigung noch nicht vorliegt.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt und ermittelt seinen Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Am 20. Juli des Streitjahres (2001) verkaufte er ein Grundstück seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens mit einer Größe von 52 975 qm für 600 000 DM an ein Zementwerk. Nach dem Kaufvertrag sollten 250 000 DM auf die landwirtschaftliche Nutzfläche und 350 000 DM auf das Kalksteinvorkommen entfallen.
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