Kanada: Zur Auslegung von Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada
BFH, Urteil vom 27.08.1997 - Aktenzeichen I R 127/95
DRsp Nr. 1998/1240
Kanada: Zur Auslegung von Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada
»Bei Gewinnen oder Einkünften i.S. von Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada handelt es sich immer nur um solche im Sinne der einzelnen Einkunftsarten gemäß Art. 6 bis 21 DBA-Kanada. Werden die Gewinne oder Einkünfte im Rahmen einer dieser Einkunftsarten in Kanada der Besteuerung unterworfen, stammen sie deshalb aus kanadischen Quellen gemäß Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada. In welchem Umfang sie von der kanadischen Besteuerung erfaßt werden oder ob dort alle Einkunftsteile im Rahmen der kanadischen Steuerveranlagung zu einer konkreten Steuerzahlungspflicht führen, ist für die Freistellung der Einkünfte und Gewinne von der inländischen Besteuerung unbeachtlich.«
Normenkette:
DBA-Kanada Art. 23 Abs. 2 lit. a, Abs. 3;
Gründe:
I.
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