Der Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er war im Streitjahr 1997 als Angestellter der AG in S beschäftigt. Der Bruttoarbeitslohn betrug 195.308 DM. Überdies erzielte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt, wobei der Sitz seiner Kanzlei sich im privaten Anwesen der Eheleute befand. Aus dieser Tätigkeit erklärte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung einen Verlust i.H. von 9.504 DM.
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