I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1988 ebenso wie in den Vorjahren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH.Anläßlich einer Außenprüfung bei dieser GmbH stellte der Prüfer fest, daß die GmbH im Streitjahr an den Kläger Gewinne in Höhe von 1 086 877 DM verdeckt ausgeschüttet hatte. Der gegen die daraufhin ergangene Körperschaftsteuerfestsetzung eingelegte Einspruch der GmbH blieb erfolglos (Einspruchsentscheidung vom 29. Juni 1993); die Festsetzung wurde bestandskräftig.
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