FG Düsseldorf - Urteil vom 19.01.2006
15 K 328/04 E, Ki
Normen:
EStG § 3 Nr. 40 § 3c Abs. 2 § 52 ; KStG § 34 ; EGV Art. 43 Art. 48 Art. 56 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 572

Kapitaleinkünfte; Finanzierungskosten; GmbH-Beteiligung; Halbeinkünfteverfahren; EG-Vertrag - Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 EStG für das Jahr 2001

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2006 - Aktenzeichen 15 K 328/04 E, Ki

DRsp Nr. 2006/11592

Kapitaleinkünfte; Finanzierungskosten; GmbH-Beteiligung; Halbeinkünfteverfahren; EG-Vertrag - Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 EStG für das Jahr 2001

1. Im Jahre 2001 aufgewandte Finanzierungskosten für eine GmbH-Beteiligung unterfallen bereits dem Halbeinkünfteverfahren. 2. Da § 3c Abs. 2 EStG gerade keinen zeitlichen Zusammenhang fordert, besteht auch zwischen aktuellen Finanzierungskosten für eine GmbH-Beteiligung und erst viel später erzielten Gewinnausschüttungen der erforderliche mittelbare wirtschaftliche Zusammenhang. 3. Dies gilt auch dann, wenn derartige Einnahmen entgegen der ursprünglichen Erwartung auf Grund der schlechten Entwicklung des Unternehmens oder einer späteren Anteilsveräußerung nicht zugeflossen sind. 4. § 3c Abs. 2 EStG 2001 verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit oder die Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40 § 3c Abs. 2 § 52 ; KStG § 34 ; EGV Art. 43 Art. 48 Art. 56 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob hinsichtlich der bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigenden Schuldzinsen das Halbeinkünfteverfahren Anwendung findet.