FG Niedersachsen - Beschluss vom 31.03.2005
14 V 194/04
Normen:
FGO § 69 § 81 Abs. 1 Satz 2 ; AO § 92 § 93 § 169 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 880

Kapitaleinkünfte; Hinzuschätzung; Geldtransfer; Luxemburg; Bankunterlagen; - Hinzuschätzung bei Kapitaleinkünften bei vorangegangenem Geldtransfer nach Luxemburg

FG Niedersachsen, Beschluss vom 31.03.2005 - Aktenzeichen 14 V 194/04

DRsp Nr. 2005/13097

Kapitaleinkünfte; Hinzuschätzung; Geldtransfer; Luxemburg; Bankunterlagen; - Hinzuschätzung bei Kapitaleinkünften bei vorangegangenem Geldtransfer nach Luxemburg

1. Auch microverfilmte Unterlagen sind geeignete Beweismittel i.S. des § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO i.V.m. §§ 92 Satz 2 Nr. 3, 97 AO, wenn die Dokumentation von Geschäftsvorfällen und die Aufbewahrung derartigen Belege - wie im Bankgewerbe - branchenüblich ist. Auf die Vorlage der Original-Bankunterlagen kommt es daher nicht an. 2. Zahlreiche Transaktionen von inländischen Konten auf Konten bei Luxemburger Banken können den Schluss zulassen, dass Stpfl. ihr Kapitalvermögen nach Luxemburg transferiert haben, um es der inländischen Besteuerung zu entziehen. 3. Die Schätzung von Kapitaleinkünften setzt voraus, dass dargelegt wird, wie sich das angesammelte Kapitalvermögen und die Erträge entwickelt haben. Ein an einem bestimmten Stichtag festgestellter Kapitalhöchststand ist als Basis für eine Hochrechnung insgesamt erzielter Erträge nicht geeignet. 4. Auch im AdV-Verfahren müssen Hinzuschätzungen plausibel sein.