Durch die Auswirkung der Darlehenshingabe auf den Pensionspreis stand der Zurechnung von Kapitaleinnahmen auch nicht entgegen, daß in dem Heimvertrag ausdrücklich Zinslosigkeit vereinbart worden war. Das FG hat die Höhe der Kapitaleinnahmen des Bewohners auf jährlich 4 % des Darlehens (Mindestverzinsung nach dem
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