FG Nürnberg vom 19.01.1999
I 237/97
Fundstellen:
EFG 1999, 437

Kapitaleinnahmen bei Darlehenshingabe aufgrund Heimvertrag

FG Nürnberg, vom 19.01.1999 - Aktenzeichen I 237/97

DRsp Nr. 2001/3159

Kapitaleinnahmen bei Darlehenshingabe aufgrund Heimvertrag

Dem Bewohner eines Heimes fließen selbst dann Einnahmen aus Kapitalvermögen zu, wenn in dem Heimvertrag der Pensionspreis an die Hingabe eines Darlehens des Bewohners geknüpft worden ist und entgegen der Heimsicherungsverordnung Art, Umfang und Zeitpunkt der Verrechnung einschließlich der Zinsen für das Darlehen nicht geregelt worden ist.

Für die Praxis:

Durch die Auswirkung der Darlehenshingabe auf den Pensionspreis stand der Zurechnung von Kapitaleinnahmen auch nicht entgegen, daß in dem Heimvertrag ausdrücklich Zinslosigkeit vereinbart worden war. Das FG hat die Höhe der Kapitaleinnahmen des Bewohners auf jährlich 4 % des Darlehens (Mindestverzinsung nach dem Heimgesetz) geschätzt.

Fundstellen
EFG 1999, 437