Auf die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft vom 26. April 2024 (Bl. 100 d. A.) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Stadthagen vom 19. März 2024 (Bl. 22f. d.A.) aufgehoben.
Dem Registergericht wird aufgegeben, dem Eintragungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats Fortgang zu geben.
Eine Kostenentscheidung ist derzeit nicht veranlasst; vgl. § 57 GNotKG.
I.
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