Kapitalerträge einer ausländischen Lebensversicherung
FG Rheinland-Pfalz, vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 6 K 1796/00
DRsp Nr. 2002/9669
Kapitalerträge einer ausländischen Lebensversicherung
Die Erträge aus einer ausländischen (hier: schweizerischen) Lebensversicherung sind unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG auch dann steuerfrei, wenn die Lebensversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abgezogen werden konnten.