Kapitalertragsteuerstundung mit Körperschaftsteuerguthaben
FG Köln, vom 15.09.1998 - Aktenzeichen 7 K 3722/95
DRsp Nr. 2001/2914
Kapitalertragsteuerstundung mit Körperschaftsteuerguthaben
Für die Kapitalertragsteuer, die eine GmbH als Haftungsschuldnerin für Gewinn- und Vorabausschüttungen an die Gesellschafter abzuführen hat, kommt eine Verrechnungsstundung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nicht in Betracht.
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