I. Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Antragstellerin geleistete Mietzahlungen bzw. hingenommene Umsatzeinbußen verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.
Die Antragstellerin ist eine GmbH, die ein Straßen- und Tiefbauunternehmen betreibt und deren Geschäftsanteile von der Gesellschafterin G.-K. zu 96 % und von ihrem Ehemann, dem Gesellschafter K., zu 4 % gehalten werden. Im Rahmen einer auf Grund Prüfungsanordnung vom 24. 3. 1999 in der Zeit vom 8. 4. bis 28. 7. 1999 durchgeführten Außenprüfung traf der Prüfer u.a. folgende Feststellungen:
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