FG Köln - Urteil vom 04.06.2009
15 K 2578/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 943

Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen II

FG Köln, Urteil vom 04.06.2009 - Aktenzeichen 15 K 2578/05

DRsp Nr. 2010/6519

Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen II

1. Eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung rechnet zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers, wenn zwischen der Personen- und der Kapitalgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung derart besteht, dass die eine Gesellschaft eine wesentliche wirtschaftliche Funktion der anderen erfüllt. 2. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die aktive gewerbliche Tätigkeit der Personengesellschaft ergänzt oder die Kapitalgesellschaft aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder organisatorischen Eingliederung in der Art. einer Betriebsabteilung der Personengesellschaft tätig ist. 3. Unterhält die Kapitalgesellschaft außer ihrer geschäftlichen Beziehung zur Personengesellschaft einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb, bleibt die dienende Funktion der Kapitalgesellschaft erhalten, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft vorrangig mit Rücksicht auf die Belange der Personengesellschaft gehalten wird und Gesichtspunkte der privaten Vermögensanlage keine Rolle spielen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1;

Tatbestand: