FG Niedersachsen - Urteil vom 23.05.2012
2 K 103/11
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 erste Halbsatz;

Kapitalvermögen: Ansatz der Marktrendite

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2012 - Aktenzeichen 2 K 103/11

DRsp Nr. 2012/15908

Kapitalvermögen: Ansatz der Marktrendite

Am jeweiligen Rückzahlungstag zum Nennwert einzulösende Teilschuldverschreibungen, bei denen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bestimmter Aktien sog. Bonusbeträge gezahlt werden, sind Kapitalforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Auch wenn diese Teilschuldverschreibungen keine Emissionsrendite aufweisen, sind Kapitalnutzungsentgelt und Wertentwicklung des Kapitals rechnerisch voneinander abgrenzbar. Der Ansatz der Marktrendite kommt daher nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 erste Halbsatz;

Tatbestand:

Der Kläger erwarb in den Jahren 2007 und 2008 zwei verschiedene Teilschuldverschreibungen. Zwischen den Beteiligten ist nunmehr streitig, ob aus der Veräußerung der Teilschuldverschreibungen im Streitjahr steuerpflichtige (negative) Kapitaleinkünfte entstanden sind oder ob die negativen Einkünfte den sonstigen Einkünften (Spekulationsgeschäfte) zuzuordnen sind.