Ab dem 01.01.2020 werden Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung teurer: Eine fehlerhafte Kassenführung wird mit bis zu 25.000 € Bußgeld sanktioniert. Dadurch tritt eine Verschärfung der Rechtslage ein. Schon heute werden viele Fehlerquellen durch die Kassen-Nachschau und die Betriebsprüfung beanstandet, was zu Mehrsteuern und Ärger führt. In Zukunft muss außerdem noch das höhere Bußgeld gezahlt werden.
Die Neuregelungen zur Kassen-Nachschau wurden durch einen neuen § 146b AO durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eingeführt. Das Gesetz enthält neben den Regelungen zur Kassen-Nachschau noch weitere wichtige Regelungen rund um das Thema Kassenführung und elektronische Archivierung.
Insbesondere wurde der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme im neuen § 146a AO gesetzlich normiert und es wurden Regeln für eine neue, zertifizierte elektronische Sicherheitseinrichtung festgelegt. Diese Regeln gelten für Kalenderjahre nach dem 31.12.2019, die Regelungen der Kassen-Nachschau sind jedoch bereits ab dem 01.01.2018 anwendbar.
Für sogenannte offene Ladenkassen (z.B. Schublade mit Geldfächern) ändert sich bzgl. der Aufzeichnungspflichten nichts, allerdings können auch diese Kassenarten zum Gegenstand einer Kassen-Nachschau werden.
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